Wegen seiner Kenntnisse der Buchhaltungs-IT Systeme berät der Steuerberater/Wirtschaftsprüfer die Verantwortlichen des Unternehmens bezüglich ihrer IT-Probleme bei der Buchhaltung, dem Verkauf und der Herstellung.
Einführung eines IT-Systems
- Zweckmäßigkeitsuntersuchung
- Verfassung eines Modellplans und/oder eines Anforderungslastenhefts
- Beteiligung bei der Auswahl der Hard- und Software
- Unterstützung bei der Vertragsverfassung (Einführungsabkommen)
- Unterstützung bei der Definition der Methoden für Gestaltung
- Entwicklung, Prüfung und Unterlagen der Anwendungen
- Unterstützung bei der Installierung (Softwareparametrierung)
- Unterstützung der IT-Abteilung, bei den Testverfahren, während der Anfangsphase.
Audit der Systeme
- Kosten und Rentabilität der Systeme
- Sicherheit
- Konformität
- Zuverlässigkeit
- Diagnose des IT-Einsatzes für Organisation und Betrieb
Revision der virtuellen Buchhaltung
- Einhaltung der Buchhaltungs- und Geschäftsführungsregeln
- Sicherheit der IT-Systeme
- Erweiterungsmöglichkeiten (gemäß der Rechtsprechung und den Anforderungen des Unternehmens)
Gutachten vor Rechtsstreitigkeit
- Diagnose der Schwachpunkte eines Systems.
- Unterstützung bei der Analyse der vertraglichen Bestimmungen.
- Beratung für eine gütliche oder eine gerichtliche Lösung.