Das Gesetz und das ökonomische Umfeld; verlangen von Industrie-, Handels, Handwerks-, Landwirtschaftsunternehmen und Freiberuflern unabhängig ihrer Größe buchhalterische
Pflichten.
Als kompetenter und unabhängiger Berater erstellt, verfolgt, kontrolliert, bestätigt und prüft der Steuerberater/Wirtschaftsprüfer die allgemeine Buchhaltung. Er ist auch zuständig für Einschätzung und die Übertragung von Unternehmen und Wertpapieren.
Beteiligung an der Abschlußerstellung
- Einführung des dem Unternehmen angepaßten Kontenplans
- Überwachung und Führung der Buchhaltung
- Kontrolle der Buchhaltungsabteilung
- Einführung und Verfolgung der Betriebsbuchführung
- Erstellung der periodischen Zwischenbilanzen, der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen
- Erteilung des Stempels an die Mitglieder der zugelassenen Betriebsverwaltungsstellen
- Erstellung der Planung
- Erstellung der Buchhaltung von Konzernen
- Bilanz- und G- und V-Rechnungskonsolidierung
- Erstellung der Kapitalflußrechnung
- Unterstützung des Betriebsrats
- Buchhaltungsunterstützung jeglicher Art
Prüfung, Bestätigung
- Vertragliche Abschlußprüfung
- Prüfung der internen Kontrollverfahren
- Prüfung vor Beteiligung
- Prüfung der Wertpapiere einer Firma vor der Börseneinführung
- Pflichtsprüfung des Abschlusses
Bewertung
- Bewertung von Unternehmen und Wertpapieren: Abtretungen, Einlagen, Erbschaften, Aufteilung, Schenkungen, Übertragungen
Gutachten
- Gütliche Gutachten
- Schlichtung